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Welche Versicherung brauche ich für mein Auto

Haftpflicht oder Kasko – Wo ist der Unterschied?

 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung:

Sie ist vorgeschrieben und Voraussetzung für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs, auch eines Motorrades.

Die Versicherungsdeckung umfasst

  • Personenschäden,
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

bis hin zur vereinbarten Versicherungssumme. Es stehen die gesetzliche Mindestdeckung und die 50 bzw. 100 Millionendeckung zur Auswahl. Idealerweise wählt man die 100 Millionendeckung, da die Mehrkosten meistens unerheblich sind im Vergleich zur gesetzlichen Mindestdeckung und man immer auf der sicheren Seite ist.

Weiterhin deckt die Haftpflichtversicherung Kosten, die durch unberechtigte Ansprüche entstehen, ausgenommen sind allerdings Kosten für Strafverfahren und Nebenklagen.

Die Teilkaskoversicherung:

Sie deckt

  • Feuer- und Explosionsschäden

ab, die aufgrund von Kurzschlüssen oder einer defekten Elektroanlage entstanden sind.

Weiterhin werden

  • Elementarschäden

abgedeckt durch Hagel, Sturm (Stärke8), Blitzschlag oder Überschwemmung.

Zudem zahlt die Teilkasko im Falle von

  • Raub und Diebstahl.

Weiterhin werden Schäden erstattet, die bei einem Zusammenprall mit

  • Jagdwild

entstanden sind.

Schließlich wird auch die Erneuerung der Autoscheibe und deren Einbau bei Bruchschäden übernommen.

  • Glasschäden

Die Vollkaskoversicherung:

Sie zahlt bei Unfallschäden am eigen Fahrzeug, selbst wenn diese Schäden aus Eigenverschulden, wie falsches Fahrverhalten, Fehleinschätzungen im Straßenverkehr, entstanden sind.

Außerdem zahlt sie bei Vandalismusschäden, also bei Schäden, die einem andere durch Mutwilligkeit zugefügt haben, wie z.B. Kratzer oder abgebrochene Antennen, Mercedessterne ect.

Auch Parkschäden werden erstattet, also Schäden, die beim Parken in Abwesenheit des Halters durch Fremde verursacht werden und bei denen es sich um Unfallflucht handelt.

Nach ca. 3 Jahren kann/sollte man den Vollkaskoschutz in eine Teilkaskoversicherung umwandeln, da mit zunehmenden Alter des Autos die Entschädigungsleistung, im Falle eines  Schadens, nicht mehr im Verhältnis zur zahlenden Prämie steht.

In unserem nächsten Ratgeber:

Wie finde ich die günstigste Autoversicherung für mich.

Erstellt am Freitag 9. Januar 2009
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Auto kaufen verkaufen

Auto kaufen verkaufen

ein Ratgeber

mit nützlichen Tips zum Autokauf.

 

Wer heutzutage ein Auto kaufen oder verkaufen möchte, nutzt dazu das Internet. Im Internet erreicht man mit einer Anzeige sehr viel mehr Menschen als mit einer Anzeige in einer Zeitung. Allerdings birgt das kaufen und verkaufen im Internet auch sehr viele Gefahren. Viele Betrüger nutzen das Internet dazu, andere Menschen um ihr schwer verdientes Geld zu bringen. Gerade bei dem kaufen und verkaufen von Autos, gibt es die meisten Betrügereien.

Wenn man im Internet ein Auto kaufen oder verkaufen möchte, sollte man dazu eine Autobörse benutzen. Diese Autobörsen sind im Internet zahlreich vertreten. Um nur einige zu nennen, Autozentralmarkt.de Autobild.de, Autoscout24.de, eBay www.autozentralmarkt.com. In diesen Autobörsen kann man nun sein Auto zum Verkauf anbieten.

Vorsicht Falle:

Sobald die Anzeige freigeschaltet ist, beginnt der schwierigste Teil des Verkaufens.
Es gibt Betrüger, die akzeptieren den Kaufpreis ohne vorher zu handeln oder das Fahrzeug gesehen zu haben. Eine beliebte Variante der Betrüger für das Bezahlen des Autos ist ein Scheck. Dieser wird meist sogar mit einer höheren Summe ausgestellt, damit die Überführungskosten oder andere kosten mit abgedeckt sind. Hier freut man sich wohl dann über den reibungslosen Verkauf seines Fahrzeugs, doch ist dieser Scheck auch gedeckt? Das erfährt man meist erst nachdem die Bank den Scheck als ungedeckt zurückgewiesen hat. Für das Verkaufen im Internet gilt, Bei Übergabe des Autos nur Bargeld akzeptieren.

Das Kaufen eines Autos im Internet lockt viele Betrüger an. Da werden Autos angeboten, die anhand eines Fotos und der Beschreibung einem Traumauto nahekommen. Und auch der Kaufpreis ist ein echtes Schnäppchen, doch Vorsicht! Bevor man sich zum endgültigen Kauf entschließt, sollte man das Auto in Augenschein nehmen können. Angebracht ist auch eine Probefahrt und das überprüfen des Zustandes in einer Werkstatt. Sollte der Verkäufer auf eine Vorauszahlung, bzw. auf eine Anzahlung für das Auto bestehen, sollte man lieber die Finger von diesem Auto lassen.

In manchen Autobörsen können Verkäufer bewertet werden. Auch darauf sollte man sich nicht unbedingt verlassen. Betrüger sind in der Lage sich durch Komplizen eine sehr gute Verkaufsbewertung zu beschaffen. Diese dient dann dazu andere Kunden in Sicherheit zu wiegen, um sie dann betrügen zu können.

Auch wenn der Verkäufer den Kfz-Brief und seinen Personalausweis per E-Mail anbietet, heißt das nicht, das es sich hier nicht um einen Betrüger handeln kann. Diese übermittelten Dokumente können gefälscht sein und dienen im Ernstfall nicht als Sicherheit für den Käufer. Betrüger arbeiten auch gerne mit gefälschten E-Mails von Autobörsen, in diesen Mails wird der Käufer dazu aufgefordert persönliche Daten preiszugeben. Auf keinen Fall solch eine Mail mit der Kreditkartennummern oder Passwörtern beantworten. Autobörsen versenden solche Mails mit diesen Aufforderungen auf gar keinen Fall.

Bargeld lacht, aber Vorsicht:

Hat man sich für den Kauf eines Autos entschieden, sollte man auf jeden Fall das Fahrzeug vor dem Kauf in Augenschein nehmen. Dazu muss man sich nicht in einer einsamen dunklen Tiefgarage treffen, sondern lieber an einem neutralen Ort, wo sich noch andere Menschen befinden und im Notfall helfen können.
Für die Geldübergabe an den Verkäufer, ist es in jedem Fall besser, wenn man die Geldsumme nicht gleich bei sich hat, sondern zusammen mit dem Verkäufer in die Bank geht, um dort das Auto zu bezahlen.
Um sicher gehen zu können das, das Fahrzeug nicht gestohlen wurde, sollte man den Namen des Verkäufers mit dem Namen des Fahrzeugbesitzers vergleichen. Stimmen die Namen nicht überein, lieber Abstand von diesem Kauf nehmen, oder auf eine Vollmacht des Besitzers bestehen.
Teure Ausstattungsgegenstände, die zum Fahrzeug gehören, wie z. B. Navigationsgeräte, teure Aluminiumfelgen usw., sollten im Kaufvertrag extra erwähnt werden. Insbesondere dann, wenn die Fahrzeugübergabe erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll.

Auch auf den Tachostand sollte man besonders achten. Ist dieser sehr niedrig, kann man anhand der Pedalgummis einen ersten Eindruck über den Tachostand bekommen. Besser ist es den Tachostand in einer Fachwerkstatt überprüfen zu lassen.

Erstellt am Donnerstag 8. Januar 2009
Unter: Allgemein, Ratgeber | Keine Kommentare »